Aufreger des Tages: Änderungen im Jugendschutzgesetz...

Nervt irgendwie! Ja, regt eigentlich fast schon richtig auf. Die Änderungen im Deutschen Jugendschutzgesetz. Muss das wirklich sein? Die ewige Frage nach dem Sinn und was das verbessern oder ändern soll - stellt sich die da eigentlich noch? Ein kleiner Auszug aus den Änderungen:


Die neu geregelten Größen der Kennzeichen der FSK und USK sollen "so groß sein, dass sie dem Verkaufspersonal und auch den Eltern ins Auge springen." Aus diesem Grund ist eine deutlich größere Fläche jetzt vorgeschrieben und auch eine Platzierung auf der Vorderseite der Medien Pflicht. Bisher war die Altersfreigabe in Deutschland fast ausschließlich auf der Rückseite zu sehen.

Weiterhin wird der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, um besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrschen erweitert. Auch ohne explizite Indizierung durch die BPjM gibt es für entsprechende Trägermedien bereits weit reichende Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote.

Zuletzt wurden auch die Vorgaben für die BPjM erweitert, aufgrund welcher sie zu überprüfen haben ob ein Film oder Spiel indiziert werden muss. Als Kriterium neu hinzugekommen sind Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen, die selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz, welche als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird.



Ähm, ja! Fassen wir das mal ganz kurz, unstrukturiert und im höchsten Maße polemisch zusammen, ohne, dass ich jetzt groß ausholen möchte, denn dazu habe ich eigentlich gar keine Zeit bzw. Lust.

1. Wir brauchen also übergroße Sticker / Aufdrucke der Altersfreigaben auf den Vorderseiten deutscher DVD-Hüllen, weil anscheinend wirklich SÄMTLICHE Kassierer(innen) dieses Landes und auch die Eltern unserer lieben Konsum-Kiddies wahlweise zu blöd sind oder eine zu starke Sehschwäche haben, um die - ohnehin schon durch knallige Signalfarben gekennzeichneten - Altersfreigaben auf der Rückseite zu erkennen... Sehr nett! Ruiniert zwar jedes Artwork, aber find ich wirklich nötig, auf jeden Fall. Schließlich sollte man Dumpfbacken vor sich selbst schützen!

2. Wir formulieren des Weiteren den guten und völlig ausreichenden Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Trägermedien so weit aus, dass nun zweifelsfrei jeder zweite moderne, superhippe, storybefreite, dafür umso bluttriefendere "Horrorblockbuster" darunter fällt, was aber am eigentlichen Umstand auch nichts ändert. Erwachsenenunterhaltung sollte halt auch nur an Erwachsene verkauft werden - egal wie unnötig oder dumm sie im Auge verschiedener Betrachter auch sein mag. War doch schon immer so... Punkt! Was ist daran so schwer zu begreifen?

3. Abschließend schreiben wir einer alteingesessenen deutschen Behörde wie der BPjM auch noch zusätzliche Kriterien ins schlaue Buch, die im Groben nichts weiter aussagen, als dass eigentlich ein sehr großer Teil der bislang erschienenen und auch jede zukünftige Action-, Horror-, Sci-Fi- oder Thrillerproduktion hierzulande gekürzt, zensiert, indiziert, beschlagnahmt oder gleich ganz verboten werden sollte - von den schlimmen schlimmen Computer- und Videospielen gar nicht erst zu reden. Ist das wirklich alles, was euch dazu einfällt?


Mann, Mann, Mann...

Lustig ist, dass der ONLINE-BEREICH an dieser Stelle erstmal großzügig ausgespart wurde. Wobei ich jetzt mal frech behaupte, dass DAS vielleicht ein Hauptaktionsfeld für neue Regelungen sein könnte. Ich jedenfalls habe schon lange keinen 11-Jährigen mehr bei MM, S. oder sonstigen Märkten mit Erwachsenenunterhaltung wie Hostel, Saw, D**d Rising oder Soldier of F**tune 3 an der Kasse gesehen, der sich das Zeug da "gekauft" hätte. Ja ne, is klar!

Weniger unterhaltsam, dafür umso richtiger finde ich da schon die ein oder andere Gegenstimme von FDP, Grünen und Co., wobei auch betroffene Behörden ihrem Ärger freien Lauf lassen:


Die FSK hält die bisherige Angabe der Altersfreigabe auf der Rückseite für ausreichend und sagt, dass sich diese Form in den letzten 25 Jahren bewährt hat und jeder Käufer stets die Hüllen wendet, um die Verbraucherinformationen (Filmlänge, Extras und eben auch die FSK-Freigabe) auf der Rückseite in Erfahrung zu bringen. Auch kritisieren sie, dass durch die Kennzeichnung auf der Vorderseite das häufig besonders aufwändige Artwork der Hüllen zerstört wird.


Was ist das also mal wieder!? Ein Schnellschuss? Dafür ist die Diskussion schon wieder viel zu alt. Aber in jedem Fall ist es ein vollkommen undurchdachtes und wieder mal alles andere als effizientes Gesetz, welches meilenweit am Problem und dem eigentlichen Ziel vorbeischießt.

Und warum? Weil die Damen und Herren an der Spitze zu faul sind, sich den Problemen anzunehmen, die ein wenig mehr Mühe erfordern würden. Stattdessen doktert man wie im schlimmsten Wahlkampf auf Teufel komm raus an bestehenden und vor allem AUSREICHENDEN Regelungen herum, um "wem auch immer" das Gefühl zu geben, etwa getan zu haben. Muss ich erst 50+ werden um so ein Vorgehen zu verstehen?


Hallo Schluchtenscheißer...

Egal, was soll's? Die Importhändler freut das... Und wenn das so weiter geht, dann kaufe ich mir in Deutschland keine einzige Veröffentlichung mehr. Nicht nur aus Prinzip, sondern auch deshalb, weil übergroße Altersfreigaben auf DVD-Hüllen in meiner Sammelschrankwand einfach scheiße aussehen! ;-)

Danke auch für dieses herrliche Stück Freitagabend-Unterhaltung. Da geh ich doch lieber kacken, lesen oder cruisen! Oder wie wär's mit zocken? Am besten irgend einen brutalen, gewaltverherrlichenden und bereits indizierten Shooter! Dafür hätte ich mir heute schon bei MM die PS3 für 300,- Öcken holen müssen. Das wär doch mal was. Hab ich aber leider nicht gemacht… schade! ;-)
chuck - 11. Mai, 19:30

ruhig bleiben digger, ein papiertiger wird durch solche erweiterungen noch lange nicht zum echten. das bestehende procedere hat man ja nicht geändert, sprich: was eine usk-/fsk-freigabe hat, darf weiterhin nicht nachträglich indiziert werden, basta. und die sind mittlerweile sehr großzügig geworden, "gta 4" ist da nur ein beispiel. das ganze erweitert nur die indizierungs-kriterien, aber selbst die kümmern uns wenig, da wir indizierte spiele erwerben dürfen, völlig legal. jugendschutz ist nunmal wichtig und trotz aller gewaltspiel-affinität meinerseits bin ich da ein strikter befürworter. allerdings haben diese drei punkte da oben sehr wenig mit funktionierendem jugendschutz zu tun, sondern zeigen nur einmal mehr die hilflosigkeit des gesetzgebers, der eher elterliche kompetenzen fördern sollte, etwa durch aufklärung darüber, was der nachwuchs überhaupt spielt und was man ihn überhaupt spielen lassen darf. aber bis es mal soweit ist, sind wir schon lange alt und grau - und zocken "gears of war 10" (indiziert) :)

Mr.Edding - 11. Mai, 19:40

Auf mehr wollte ich mit meinem überzogenen Beitrag auch nicht hinaus! ;-) Klar ist Jugendschutz sehr wichtig und klar kommen wir als verantwortungsbewusste und vor allem volljährige Spieler an alles, was wir unbedingt wollen haben - und wenn es der Import ist! Daran ist nichts schlimm und auch nichts verwerflich! Im Gegenteil... wenn ich mir vor Augen führe, was gerade im letzten Jahr für ein mieser Scheiß aus irgendwelchen Hollywood Hinterhof-Klitschen kam, dann können wir uns nur dringend wünschen, dass unser Jugendschutz funktioniert und es noch Eltern da draußen gibt, die darauf achten, was ihre Kids so konsumieren.

Einzig und allein der Ärger über die mehr als deutliche Hilflosigkeit des Gesetzgebers und teilweise arge Beschränktheit manch politischer Vorgänge bleibt. Aber das wird sich bis "GoW 10 (indiziert)" wohl auch nicht mehr ändern! ;-)
chuck - 12. Mai, 00:37

sehen wir es mal aus einem ganz anderen blickwinkel und lachen einfach drüber :)
FouLu (anonym) - 24. Mai, 14:27

Ruhig Brauner ;)

Das ist nur ein Gesetz, Gesetze gelten in Deutschland einen scheiß, solange es dazu keine Verordnung des Ministeriums gibt wie diese umgesetzt werden sollen!

Grüße Fou

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