Freitag, 9. Mai 2008

Aufreger des Tages: Änderungen im Jugendschutzgesetz...

Nervt irgendwie! Ja, regt eigentlich fast schon richtig auf. Die Änderungen im Deutschen Jugendschutzgesetz. Muss das wirklich sein? Die ewige Frage nach dem Sinn und was das verbessern oder ändern soll - stellt sich die da eigentlich noch? Ein kleiner Auszug aus den Änderungen:


Die neu geregelten Größen der Kennzeichen der FSK und USK sollen "so groß sein, dass sie dem Verkaufspersonal und auch den Eltern ins Auge springen." Aus diesem Grund ist eine deutlich größere Fläche jetzt vorgeschrieben und auch eine Platzierung auf der Vorderseite der Medien Pflicht. Bisher war die Altersfreigabe in Deutschland fast ausschließlich auf der Rückseite zu sehen.

Weiterhin wird der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, um besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt, die das Geschehen beherrschen erweitert. Auch ohne explizite Indizierung durch die BPjM gibt es für entsprechende Trägermedien bereits weit reichende Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote.

Zuletzt wurden auch die Vorgaben für die BPjM erweitert, aufgrund welcher sie zu überprüfen haben ob ein Film oder Spiel indiziert werden muss. Als Kriterium neu hinzugekommen sind Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen, die selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz, welche als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird.



Ähm, ja! Fassen wir das mal ganz kurz, unstrukturiert und im höchsten Maße polemisch zusammen, ohne, dass ich jetzt groß ausholen möchte, denn dazu habe ich eigentlich gar keine Zeit bzw. Lust.

1. Wir brauchen also übergroße Sticker / Aufdrucke der Altersfreigaben auf den Vorderseiten deutscher DVD-Hüllen, weil anscheinend wirklich SÄMTLICHE Kassierer(innen) dieses Landes und auch die Eltern unserer lieben Konsum-Kiddies wahlweise zu blöd sind oder eine zu starke Sehschwäche haben, um die - ohnehin schon durch knallige Signalfarben gekennzeichneten - Altersfreigaben auf der Rückseite zu erkennen... Sehr nett! Ruiniert zwar jedes Artwork, aber find ich wirklich nötig, auf jeden Fall. Schließlich sollte man Dumpfbacken vor sich selbst schützen!

2. Wir formulieren des Weiteren den guten und völlig ausreichenden Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Trägermedien so weit aus, dass nun zweifelsfrei jeder zweite moderne, superhippe, storybefreite, dafür umso bluttriefendere "Horrorblockbuster" darunter fällt, was aber am eigentlichen Umstand auch nichts ändert. Erwachsenenunterhaltung sollte halt auch nur an Erwachsene verkauft werden - egal wie unnötig oder dumm sie im Auge verschiedener Betrachter auch sein mag. War doch schon immer so... Punkt! Was ist daran so schwer zu begreifen?

3. Abschließend schreiben wir einer alteingesessenen deutschen Behörde wie der BPjM auch noch zusätzliche Kriterien ins schlaue Buch, die im Groben nichts weiter aussagen, als dass eigentlich ein sehr großer Teil der bislang erschienenen und auch jede zukünftige Action-, Horror-, Sci-Fi- oder Thrillerproduktion hierzulande gekürzt, zensiert, indiziert, beschlagnahmt oder gleich ganz verboten werden sollte - von den schlimmen schlimmen Computer- und Videospielen gar nicht erst zu reden. Ist das wirklich alles, was euch dazu einfällt?


Mann, Mann, Mann...

Lustig ist, dass der ONLINE-BEREICH an dieser Stelle erstmal großzügig ausgespart wurde. Wobei ich jetzt mal frech behaupte, dass DAS vielleicht ein Hauptaktionsfeld für neue Regelungen sein könnte. Ich jedenfalls habe schon lange keinen 11-Jährigen mehr bei MM, S. oder sonstigen Märkten mit Erwachsenenunterhaltung wie Hostel, Saw, D**d Rising oder Soldier of F**tune 3 an der Kasse gesehen, der sich das Zeug da "gekauft" hätte. Ja ne, is klar!

Weniger unterhaltsam, dafür umso richtiger finde ich da schon die ein oder andere Gegenstimme von FDP, Grünen und Co., wobei auch betroffene Behörden ihrem Ärger freien Lauf lassen:


Die FSK hält die bisherige Angabe der Altersfreigabe auf der Rückseite für ausreichend und sagt, dass sich diese Form in den letzten 25 Jahren bewährt hat und jeder Käufer stets die Hüllen wendet, um die Verbraucherinformationen (Filmlänge, Extras und eben auch die FSK-Freigabe) auf der Rückseite in Erfahrung zu bringen. Auch kritisieren sie, dass durch die Kennzeichnung auf der Vorderseite das häufig besonders aufwändige Artwork der Hüllen zerstört wird.


Was ist das also mal wieder!? Ein Schnellschuss? Dafür ist die Diskussion schon wieder viel zu alt. Aber in jedem Fall ist es ein vollkommen undurchdachtes und wieder mal alles andere als effizientes Gesetz, welches meilenweit am Problem und dem eigentlichen Ziel vorbeischießt.

Und warum? Weil die Damen und Herren an der Spitze zu faul sind, sich den Problemen anzunehmen, die ein wenig mehr Mühe erfordern würden. Stattdessen doktert man wie im schlimmsten Wahlkampf auf Teufel komm raus an bestehenden und vor allem AUSREICHENDEN Regelungen herum, um "wem auch immer" das Gefühl zu geben, etwa getan zu haben. Muss ich erst 50+ werden um so ein Vorgehen zu verstehen?


Hallo Schluchtenscheißer...

Egal, was soll's? Die Importhändler freut das... Und wenn das so weiter geht, dann kaufe ich mir in Deutschland keine einzige Veröffentlichung mehr. Nicht nur aus Prinzip, sondern auch deshalb, weil übergroße Altersfreigaben auf DVD-Hüllen in meiner Sammelschrankwand einfach scheiße aussehen! ;-)

Danke auch für dieses herrliche Stück Freitagabend-Unterhaltung. Da geh ich doch lieber kacken, lesen oder cruisen! Oder wie wär's mit zocken? Am besten irgend einen brutalen, gewaltverherrlichenden und bereits indizierten Shooter! Dafür hätte ich mir heute schon bei MM die PS3 für 300,- Öcken holen müssen. Das wär doch mal was. Hab ich aber leider nicht gemacht… schade! ;-)

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